Schulelternbeirat der Anne-Frank-Schule

An unserer Schule hat jede Klasse einen Klassenelternbeirat, aus denen der Schulelternbeirat gebildet wird.
Darüber hinaus gibt es den Kreis- und Landeselternbeirat.

Die Grundlage für die Tätigkeit der Elternvertretungen auf den verschiedenen Ebenen ist das Hessische Schulgesetz.

Die Elternversammlung jeder Klasse wählt für zwei Jahre den Klassenelternbeirat. Dieser ist als Vertreter der Elternschaft der Klasse Ihres Kindes Bindeglied zwischen Lehrkräften und Eltern. Die Elternvertreter sind Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte in schulischen Angelegenheiten. In jeder Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt.

Auf Schulebene wird der Schulelternbeirat gewählt. Im Schulelternbeirat kommen alle wichtigen schulischen Themen zur Sprache. Die Sitzungen des SEB finden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Hierbei informiert die Schulleitung über aktuelle Themen und Entwicklungen an der Schule. Der Vorstand des SEB berichtet über seine Arbeit und es wird über den Schulalltag diskutiert. Es geht im Allgemeinen um Interessen, die nicht nur eine einzelne Klasse betreffen, sondern eine Jahrgangsstufe oder gar alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Informationen werden hier an die Klassenelternbeiräte gegeben, die diese dann an ihre Eltern weitervermitteln. So soll die gesamte Elternschaft der Schulgemeinde Meinungen bilden, Vorschläge erarbeiten und Initiative ergreifen können.

Der SEB trifft sich regelmäßig um aktuelle Themen und Vorgehensweisen zu besprechen.

Der Schulelternbeirat ist an Gesamtkonferenzen anwesend und bei Schulkonferenzen stimmberechtigt.