Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien


Der Minister
Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden


Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel möchte ich allen Schülerinnen, Schülern und Eltern für das verantwortungsvolle Einhalten der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an unseren Schulen danken. Durch das umsichtige Verhalten der gesamten Schulgemeinden kann seit Schuljahresbeginn in allen Schulformen und Jahrgangsstufen landesweit Präsenzunterricht stattfinden. Diese Rückkehr zu mehr
schulischer Normalität ist von zentraler Bedeutung, um den Lernstand der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Schulen sind nach wie vor keine Treiber der Pandemie. Mit dem Einhalten der bewährten Hygienemaßnahmen, Maskentragen, Testungen und Lüften erreichen wir ein hohes Maß an Sicherheit. Zu einem möglichst sicheren Schulbetrieb tragen auch die sehr hohe Impfbereitschaft der hessischen Lehrkräfte von rund 95 Prozent und die Impfangebote
für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler bei.
Die aktuell für den Schulbetrieb geltenden Maßnahmen wollen und müssen wir nach dem derzeitigen Stand der Planungen auch nach den Weihnachtsferien fortsetzen. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir nach den Weihnachtsferien voraussichtlich mit denselben Regelungen in den Schulalltag starten werden, wie Sie sie aktuell vor den
Weihnachtsferien bereits kennengelernt und eingeübt haben. Das bedeutet für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022, nach aktuellem Planungsstand:

Hessisches Kultusministerium

  • 2 –
     Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
     Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
     Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten
    mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.
    In unveränderter Weise werden auch nach den Weihnachtsferien die Gesundheitsämter unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen
    in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen können.
    Aktuell ist eine weitere Auflage des Testheftes in Vorbereitung, die Schülerinnen und Schüler im neuen Jahr erhalten können.
    Während der Corona-Pandemie ist noch einmal besonders deutlich geworden, wie wichtig regelmäßige und leicht zugängliche Informationen sind. Über unser neues Newsletter-Angebot „Schule aktuell für Eltern“ werden Sie einfach und übersichtlich über aktuelle Ereignisse und längerfristige bildungspolitische Projekte informiert. Bitte
    melden Sie sich bei Interesse gern auf der Internetseite des Kultusministeriums unter
    https://kultusministerium.hessen.de/newsletter an.
    Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest, eine erholsame Zeit und ein gesundes neues Jahr.
  • Mit freundlichen Grüßen
    Prof. Dr. R. Alexander Lorz
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